Aktuelle Beiträge
Rasch Rechtsanwälte: Tatsächliche Vermutung einer Täterschaft nur durch konkrete Anhaltspunkte erschüttert
In einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 02.08.2013 (Az.: 6 U 10/13) erneut zu der Frage entschieden, wann ein Anschlussinhaber die tatsächliche Vermutung zu einer begangenen Urheberrechtsverletzung erschüttern kann.
OLG Hamburg: Bezeichnung „Testsieger“ der Stiftung Warentest nur bei alleiniger Bestbewertung erlaubt
Bewirbt ein Händler sein Produkt – hier ein Blutzuckermessgerät – mit der Angabe „Testsieger“ bei Stiftung Warentest oder behauptet er, das Produkt habe den „ersten Platz belegt“, so ist diese Werbung irreführend, wenn er sich die Bestwertung im Test mit einem oder mehreren Wettbewerbern teilt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg am 27.06.2013 (Az.: 3 U 142/12) entschieden.
OLG Frankfurt a.M. schafft weitere Klarheit zum Streitgegenstand bei wettbewerbsrechtlichen Klagen
Ein gerichtliches Verbot in einem Unterlassungsverfahren darf sich nur auf die vom Kläger gerügte Verletzungsform stützen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden hat. Der Beschluss vom 04.04.2013 (Az.: 6 W 85/12) sorgt damit für weitere Klarheit zu dem Begriff des Streitgegenstandes.
Rasch Rechtsanwälte: LG Hamburg verbietet Verbreitung von importierten CDs aus den USA
Der Verkauf von US –amerikanischen Tonträgern der Künstlerin Christina Perri ist in Deutschland nicht erlaubt, wie das Landgericht (LG) Hamburg mit seinem Urteil vom 18.06.2013 (Az.: 310 O 182/12) entschieden hat. Rasch Rechtsanwälte setzen damit für die deutsche Rechteinhaberin das Verbot einer weiteren Verbreitung unerlaubter Importe in Deutschland durch.
OLG Karlsruhe: Kooperation zur Medikamentenversorgung gesundheitsrechtlich und wettbewerbsrechtlich unzulässig
Apotheker dürfen keine Kooperationen eingehen, um Patienten mit Nachsorgemedikamenten durch Dritte beliefern zu lassen, wenn hierdurch Einfluss auf die Wahlfreiheit der Patienten genommen werden kann. Tun sie es dennoch, verstoßen sie gegen das Abspracheverbot des Apothekengesetzes und gegen Wettbewerbsrecht. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 14.06.2013 (Az.: 4 U 254/13) entschieden.
BGH bestätigt Rechtsprechung zum Drittauskunftsanspruch
In einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsauffassung zum Drittauskunftsanspruch bestätigt (Beschluss vom 16.05.2013, Az.: I ZB 25/12). Der Senat bleibt damit seiner rechtsklaren Linie treu und ermöglicht weiterhin effektiven Rechtsschutz.
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