Aktuelle Beiträge
Sexting - Abwehrmöglichkeiten bei der unerlaubten Verbreitung von Nacktbildern
Mitunter ziehen intime Fotos weitere Kreise als den Absendern lieb ist. Das Foto, das nur für den oder die Liebste bestimmt war, wird unerlaubt an Dritte weitergeleitet. Rasch Rechtsanwälte zeigen Betroffenen auf, wie sich effektiv zur Wehr setzen können und die "Kettenbrief-Dynamik" stoppen.
BGH: Klebefähnchen an Kabeln sind nicht „dauerhaft“
Klebefähnchen bei In-Ohr-Kopfhörern reichen zur dauerhaften Herstellerkennzeichnung nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschieden und praxisrelevante Fragen für Hersteller offen gelassen (Urteil vom 09.07.2015, Az.: I ZR 224/13).
LG München I: Weiterhin 2.500 € Schadensersatz für illegales Filesharing
Gericht stimmt Rasch Rechtsanwälte zu: Wegen des illegalen Filesharings eines Musikalbums kann ein Rechteinhaber auch künftig 2.500,00 € Schadensersatz von dem Rechtsverletzer verlangen. Das Landgericht (LG) München I hat mit seinem aktuellen Urteil der Vorinstanz eine Absage wegen der freien Schadensberechnung erteilt (Az.: 21 S 18541/14).
Rasch Rechtsanwälte bei der c/o pop Convention 2015
Ab Donnerstag trifft sich in Köln wieder die Musik- und Entertainment Branche auf der c/o pop Convention. Mit dabei ist unsere Fachanwältin Katharina Voigtland, LL.M., die am 20.08.2015 zu dem Thema „DIGITALES URHEBERRECHT – WIE KREATIVE, VERWERTER UND NUTZER ZU IHREN RECHTEN KOMMEN“ referiert.
Unbegrenztes Bankgeheimnis vs. Schutz des geistigen Eigentums
Banken dürfen sich nicht mehr auf ihr Bankgeheimnis berufen, um urheber- oder markenrechtliche Drittauskunftsansprüche unerfüllt zu lassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16.07.2015 (Az.: C-580/13) entschieden. Rechteinhaber sind damit nun nicht mehr darauf angewiesen, den langwierigen Weg über ein Strafverfahren zu gehen, um rechtsverletzende Kontoinhaber zu identifizieren, sondern können ihre Auskunftsansprüche auch zivilrechtlich durchsetzen.
"BGH: Framing kein Verstoß gegen das Urheberrecht" ?
Falsches Signal zum Framing in den Medien: „BGH: Framing kein Verstoß gegen das Urheberrecht“. Die neueste BGH-Entscheidung zum „Framing“ wird in gefährlicher Weise verallgemeinert. Rasch Rechtsanwälte stellen klar.
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