Aktuelle Beiträge
EUGH zu Kopien an elektronischen Leseplätzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) konkretisiert die Rechte der öffentlichen Bibliotheken: gesammelte Werke dürfen digitalisiert und Nutzern an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemacht werden (EUGH Urteil vom 11.9.2014 Az.: C-117/13). Ob Werke auch ausgedruckt und auf ein Medium (USB-Stick) gespeichert werden dürfen, hängt von den gesetzlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten ab.
OLG Koblenz: Marek Lieberberg darf Festival unter „Rock am Ring“ veranstalten
Die Nürburgring GmbH ist mit ihrer einstweiligen Verfügung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gescheitert. Der Veranstalter Marek Lieberberg und seine Konzertagentur dürfen vorerst ein Festival unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ veranstalten. Offen bleibt, ob es sich bei der Bezeichnung tatsächlich um ein schutzfähiges Werk handelt (Urteil vom 29. August 2014, Az.: 6 U 850/14).
Rasch Rechtsanwälte Newsletter 2 / August 2014
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„Rock am Ring“: Marek Lieberberg legt Berufung ein
„Rock am Ring“ geht in die nächste Runde: Marek Lieberberg legt Berufung gegen den Entscheid des Landgerichts (LG) Koblenz ein, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einer Pressemitteilung vom 19.08.2014 mitgeteilt hat (Az.: 6 U 850/14).
„Rock am Ring“ 2015 in Mönchengladbach: Marek Lieberberg nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte
„Rock am Ring“ kann 2015 in Mönchengladbach stattfinden, wie die Stadt am 16.07.2014 mitgeteilt hat. Erstmalig würde Marek Lieberberg das Musikfestival nicht auf dem Nürburgring veranstalten. Zuvor hatte das Landgericht (LG) Koblenz in einem Eilverfahren am 30.06.2014 entschieden, dass Lieberberg und seine Konzertagentur nicht alleinige Inhaber der Titelrechte sind.
Durchsuchung von europaweit größtem Undercover-Presswerk
Rasch Rechtsanwälte initiierten das Verfahren durch einen Strafantrag im Namen der Rechteinhaber. Betroffen sind sowohl die Rechte der Autoren und Textdichter als auch der Tonträgerhersteller sowie der ausübenden Künstler.
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