Aktuelle Beiträge
BGH: Goldener Lindt Teddy zu unähnlich mit Haribos „Goldbären“
Wortmarke vs. Produktform: Im Markenrechtsstreit scheiterte Haribo vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der „Goldbären“-Marke fehlte es an Zeichenähnlichkeit zum Lindt-Teddy (Urteil vom 23.09.2015, Az.: I ZR 105/14). Was Markeninhaber nach dieser wegweisenden Rechtsprechung wissen sollten.
OLG Hamburg: auch Online-Archive müssen das Recht auf Vergessenwerden wahren
Gegen das Auffinden von längst veralteten Beiträgen im Netz können sich Betroffene wehren: Für Internet-Archive gilt – wie auch für Suchmaschinen – das Recht auf Vergessenwerden. Was Betroffene von allgemeinen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nach dem jüngsten Urteil des OLG Hamburg beachten sollten (Az. 7 U 29/12).
LG München I: 300 € Schadensersatz für illegales Filesharing zu gering
Absage an die Vorinstanz: Für das illegale Filesharing eines Musikalbums kann ein Rechteinhaber weiterhin 2.500,00 € Schadensersatz von dem Rechtsverletzer verlangen. Das Landgericht (LG) München I hat mit seinem aktuellen Urteil (Az.: 21 S 18541/14) die freie Schadensberechnung der Vorinstanz bemängelt- es folgte der Ansicht von Rasch Rechtsanwälte.
Hostprovider unterliegt: Link zu illegalem Content verletzt Urheberrechte
Einen Link zu setzen, kann Urheberrechte verletzen – das hat das Landgericht (LG) Hamburg kürzlich in einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren bestätigt (Az. 308 O 293/15). Wie sich Rechteinhaber gegen illegale Linksammlungen wehren können.
UberPop-Fahrer verliert: Entgeltliche Fahrten ohne Taxilizenz sind illegal
UberPop ist kein „Ride-Sharing“ – das stellte das Landgericht Hamburg heute klar. In einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren verlor ein UberPop-Fahrer den Rechtsstreit um entgeltliche Fahrten ohne Taxilizenz (Az.: 416 HKO 109/15).
Clemens Rasch bei CHIP: „Bei Zweifel an der Legalität – Finger weg“
Zum Framing äußert sich Kanzleigründer Clemens Rasch im Interview mit der Computerzeitschrift CHIP. Was jeder Nutzer und Betreiber einer Website beachten sollte.
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