Clemens Rasch bei CHIP: „Bei Zweifel an der Legalität – Finger weg“
Zum Framing äußert sich Kanzleigründer Clemens Rasch im Interview mit der Computerzeitschrift CHIP. Was jeder Nutzer und Betreiber einer Website beachten sollte.
Bei Zweifeln an der Legalität sollten Nutzer oder Betreiber keine fremden Inhalte auf ihre Website einbinden - das stellte Rechtsanwalt Clemens Rasch im Interview mit CHIP klar. Bei dem sogenannten Framing könnte es ansonsten zu einem bösen Erwachen kommen. Um einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu verhindern, sollte jeder Nutzer und Betreiber einer Website vorher prüfen, ob Rechteinhaber einer Veröffentlichung des Inhaltes zugestimmt haben.
Das Framing beschäftigte in der Vergangenheit immer wieder die Gerichte und Medien. So wurde die neueste BGH-Entscheidung zum Framing auf gefährliche Weise verallgemeinert oder missverstanden. Rasch Rechtsanwälte berichteten. Rechtsanwalt Clemens Rasch sieht den Bundesgerichtshof (BGH) auf einer Linie mit der „Bestwater-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofes aus 2014. Laut BGH ist Framing -also das Einbetten fremden Inhalts- nicht erlaubt, wenn jene illegal ins Netz gestellt wurden. Um sicher zu gehen, dass es sich um rechtmäßige Inhalte handelt, können Nutzer und Betreiber beispielsweise in sozialen Netzwerken auf die offiziellen Profile von Künstlern zugreifen.
Das vollständige Interview ist in der Printausgabe der Computerzeitschrift CHIP (09/2015) abgedruckt, unter der Rubrik TREND Rechtsklick.
Von: Sabrina Brameshuber, LL.B., Clemens Rasch
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