Amazon haftet für unlizenzierte Produktfotos
Das Landgericht München hat in einem aktuellen Urteil eine urheberrechtliche Haftung Amazons für Produktfotos angenommen, die von Marketplace-Verkäufern hochgeladen worden waren.
Es hat dabei auf die zentrale Rolle abgestellt, die Amazon bei der Einbindung der Angebote wahrnimmt. Diese ergebe sich daraus, dass Amazon sich die von Dritten hochgeladenen Fotos auch für eigene Verkaufsangebote zunutze mache. Die Situation stelle sich anders dar als bei anderen Plattformen, die keine Eigenangebote enthielten.
Folge des Urteils ist, dass Amazon die streitgegenständlichen Produktfotos nicht mehr verwenden darf und Auskunft über die bisherigen Nutzungen erteilen muss.
Anmerkung
Rechteinhaber an Produktfotos – Hersteller oder deren Lizenznehmer – haben jedenfalls am Gerichtsstandort München durch das Urteil eine Möglichkeit, gegen unerwünschte Verkäufe ihrer Verkäufe auf der Plattform vorzugehen, und zwar nicht nur gegen Marketplace-Verkäufer, sondern auch gegen die Plattform selbst. Das Vorgehen aus Urheberrechten kann sinnvoll sein, wenn Ansprüche aus Markenrecht, z.B. wegen möglicher eingetretener Erschöpfung, wenig Aussicht auf Erfolg haben oder Zweifel bestehen, ob ein Plattformverbot innerhalb eines selektiven Vertriebssystems kartellrechtlich angreifbar wäre.
LG München I, Urteil 37 O 5140/18 vom 20.02.2019
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-5963
Von: RA Martin Bolm
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