22.05.2019

Creative-Commons-Foto-Abmahnung: Rasch Rechtsanwälte setzen erfolgreich Gegenansprüche durch

Für einen Mandanten haben wir erfolgreich die Kosten seiner Rechtsverteidigung gegen den „Verband zum Schutz geistigen Eigentums“ VSGE vor Gericht durchgesetzt. Der „Verband“ hatte unseren Mandanten wegen der vermeintlich unberechtigten Bildnutzung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel abgemahnt. Unser Mandant hatte ein Foto auf seinem Blog genutzt, das unter Creative Commons-Lizenz zur kostenlosen Nutzung freigegeben war.

Mit dem Abmahnschreiben machte der „Verband“ Abmahnkosten und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1.375,75 Euro für die Nutzung eines Fotos des Fotografen Dennis Skley im Internet geltend. Das Foto war vom Fotografen unter der Creative Commons Lizenz CC-BY-ND 2.0 auf Flickr.com eingestellt worden. Die Lizenz sieht vor, dass lizenzierte Inhalte kostenlos, auch kommerziell, genutzt werden können. Zwar hatte unser Mandant im konkreten Fall nicht alle Vorgaben aus der Creative Commons Lizenz CC-BY-ND 2.0 eingehalten. Trotzdem konnten wir aufzeigen, dass das Abmahnschreiben im konkreten Fall unberechtigt war.

Abmahnung war unberechtigt

Hierbei ist uns das Amtsgericht Kiel in unserer Rechtsauffassung gefolgt, dass der „Verband“ nicht befugt war, die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Im Übrigen wäre der Schadenersatz für die Bildnutzung auch auf Null Euro beschränkt gewesen, wie das Amtsgericht in Anlehnung an ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln festgehalten hat. Das Gericht hat die Widerklage des „Verbands“ auf 1.375,75 Euro Schadens- und Kostenersatz abgewiesen.

Anmerkung

Am Beispiel des „Verbands“ VGSE wird deutlich, dass im Bereich der Bildrecht-Abmahnungen unseriöse Akteure tätig sind, deren Geschäftsmodell rechtlichen Anforderungen nicht stand hält. Unserer Kanzlei liegen Bildrechts-Abmahnungen weiterer Fotografen vor, die wir ebenfalls als unwirksam ansehen. Wer als Bildnutzer ein derartiges Abmahnschreiben erhält, muss die geltend gemachten Ansprüche in jedem Fall sorgfältig prüfen. Er sollte dabei qualifizierten anwaltlichen Rat einholen. Ob die Ansprüche berechtigt sind, ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Hierbei können Einschätzungen von Anwaltskollegen im Internet eine erste Hilfe sein, sollten aber nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Hinzu kommt, dass sich die Rechtslage ständig ändert. Das Ärgernis der „Trittbrettfahrer-Abmahnungen“ hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber 2013 tätig geworden ist und die Anforderungen an urheberrechtliche Abmahnschreiben erhöht hat. Am 15. Mai 2019 hat das Bundeskabinett einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht, der die Voraussetzungen für urheber- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen noch einmal verändern wird.

CC-Lizenzen sind kompliziert zu handhaben

Wer auf seiner gewerblichen oder privaten Internetseite Fotos verwendet, die unter Creative Commons-Lizenzen gestellt sind, muss zahlreiche Details der Lizenzbestimmungen einhalten, um keine Abmahnungen zu riskieren. Erste Gerichtsurteile zu diesen Lizenzen zeigen, dass auf beiden Seiten – Verwerter und Rechteinhaber – Unsicherheiten bestehen. Das liegt unter anderem daran, dass die englischsprachigen Lizenzen keine eindeutigen Begriffe aus dem deutschen Recht enthalten und bei vielen Fällen gerätselt werden muss, wie die Lizenzbedingungen gemeint sind, und ob tragende Grundsätze des deutschen Urheberrechts anwendbar sind. Zu solchen Lizenzen lesen Sie auch unseren Beitrag im Newsletter 1/2015: www.raschlegal.de/aktuelles/rasch-rechtsanwaelte-newsletter-1-januar-2015/2015/ Gewerbliche Bildnutzer können unter Umständen besser beraten sein, statt der umständlichen CC-Lizenzen Bilder über eine Stockagentur zu lizenzieren.

Berechtigte Ansprüche weiter durchsetzbar

Seriöse Fotografen, Bildrechte-Agenturen oder Unternehmen können umgekehrt als Rechteinhaber von unautorisierten Bildnutzungen betroffen sein. Auch ihnen stehen wir zur Seite. Unsere Kanzlei hat für Fotografen und andere Rechteinhaber in zahlreichen Fällen Abwehr- und Ersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt und verfügt über jahrelange Erfahrung. So haben wir bspw. im Musikrecht Ersatzansprüche in vielen Fällen bis zum Bundesgerichtshof erfolgreich durchgesetzt.

Von: Rechtsanwalt Martin Bolm

Ansprechpartner

zu diesem Thema

News filtern

Thema:

› Alle News anzeigen

News

19.10.2020

OLG Köln bestätigt Unterlassungsansprüche gegen Cloudflare

› Gesamten Artikel lesen

09.05.2019

Amazon haftet für unlizenzierte Produktfotos

› Gesamten Artikel lesen

02.05.2019

Haftung des Exklusivvertriebs für Produktmängel

› Gesamten Artikel lesen

Google+