19.10.2020

OLG Köln bestätigt Unterlassungsansprüche gegen Cloudflare

Rasch Rechtsanwälte auch in zweiter Instanz erfolgreich

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln am 09.Oktober 2020 den Dienst der Firma Cloudflare Inc. verboten, Inhalte zu öffentlich zugänglich zu machen, die auf der Internetseite eines ihrer Kunden angeboten wurden. Cloudflare bietet ein sogenanntes CDN (Content Delivery Network) an, das von strukturell urheberrechtsverletzenden Websites missbraucht wird, um sich durch Anonymisierung der Rechtsverfolgung zu entziehen. Dem hat nun das Oberlandesgericht Köln einen Riegel vorgeschoben, indem es Cloudflare verpflichtet hat, bei ihren Kunden die Sperrung von Inhalten zu bewirken, die ihr von Rechteinhabern gemeldet wurden, oder ansonsten die gesamte Website des Kunden zu sperren. Außerdem wurde Cloudflare verboten, über die von ihrem Unternehmen betriebenen DNS-Resolver den Zugang zu der rechtsverletzenden Website zu ermöglichen. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des LG Köln vom 30.02.2020 bestätigt.

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  •  
    Clemens Rasch
    Rechtsanwalt
    Datenschutzbeauftragter (TÜV®)

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