Mit Urteil vom 30.01.2020 hat das Landgericht Köln den US-amerikanischen Internetdienstleister Cloudflare wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen. Die einstweilige Verfügung wurde von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag eines großen deutschen Musiklabels erwirkt. Cloudflare bietet ein weltweites Servernetzwerk an, über das Inhalte ihrer Kunden ausgeliefert werden können (Content Delivery Network). In dem Rechtsstreit ging es um illegale Musikangebote, die auf der Website ddl-music.to angeboten wurden. Die Betreiber der Website hatten Cloudflares Content Delivery Network genutzt, um ihre illegalen Angebote weltweit zu verbreiten und dabei die Identität ihrer Server zu verschleiern. Außerdem hatte Cloudflare über seine Domain Name Server Zugang zu den Rechtsverletzungen vermittelt. Das Gericht verurteilte nun Cloudflare wegen dieser Dienstleistungen als Störer, weil die Firma die rechtsverletzenden Angebote nicht abgestellt hatte, obwohl sie darüber in Kenntnis gesetzt worden war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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