Clemens Rasch

Rechtsanwalt
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Vita
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg
  • Musikstudium an der Musikhochschule Lübeck
  • Rechtsanwalt in Ahrensburg/Hamburg
  • Justiziar der Deutschen Landesgruppe der IFPI e.V., des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft e.V. und der Deutschen Phonoakademie e.V.
  • Gründung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Jahr 2003

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News

13.03.2020

Rasch Rechtsanwälte erwirken Urteil gegen Cloudflare

Mit Urteil vom 30.01.2020 hat das Landgericht Köln den US-amerikanischen Internetdienstleister Cloudflare wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen. Die einstweilige Verfügung wurde von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag eines großen deutschen Musiklabels erwirkt. Cloudflare bietet ein weltweites Servernetzwerk an, über das Inhalte ihrer Kunden ausgeliefert werden können (Content Delivery Network). In dem Rechtsstreit ging es um illegale Musikangebote, die auf der Website ddl-music.to angeboten wurden. Die Betreiber der Website hatten Cloudflares Content Delivery Network genutzt, um ihre illegalen Angebote weltweit zu verbreiten und dabei die Identität ihrer Server zu verschleiern. Außerdem hatte Cloudflare über seine Domain Name Server Zugang zu den Rechtsverletzungen vermittelt. Das Gericht verurteilte nun Cloudflare wegen dieser Dienstleistungen als Störer, weil die Firma die rechtsverletzenden Angebote nicht abgestellt hatte, obwohl sie darüber in Kenntnis gesetzt worden war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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3.04.2019

Bundesverfassungsgericht bestätigt Haftung von Anschlussinhabern für Familienangehörige

Verfassungsbeschwerde gegen "Loud"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewiesen.

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PayPal darf Piraten nicht schützen

Landgericht Hamburg stärkt Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzungen - Luxemburgisches Bankgeheimnis bietet keinen Schutz

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