03.04.2019

Bundesverfassungsgericht bestätigt Haftung von Anschlussinhabern für Familienangehörige

Verfassungsbeschwerde gegen "Loud"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewiesen.

Heute wurde veröffentlicht, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil „Loud“ nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Das BVerfG setzt sich in seinem Beschluss ausführlich mit der Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte auseinander. In Ziffer 17 bringt es die Entscheidungsgründe wie folgt auf den Punkt:

„Der Schutz der Familie dient nicht dazu, sich aus taktischen Erwägungen der eigenen Haftung für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums zu entziehen.

Der bloße Umstand, mit anderen Familienmitgliedern zusammenzuleben, führt nicht automatisch zum Haftungsausschluss für den Anschlussinhaber.“

Auch das EU-Recht steht mit der BGH-Rechtsprechung in Einklang. Das BVerfG bezieht sich insbesondere auf die Durchsetzungsrichtlinie sowie die Entscheidung des EuGH zum Filesharing (Bastei Lübbe/Strotzer).

Insgesamt eine sehr erfreuliche Entscheidung.

 

Von: Clemens Rasch

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