Aktuelle Beiträge
Justiz sind die Hände gebunden: BGH vermisst gesetzlichen Auskunftsanspruch zur Identifizierung eines Schädigers bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss in Ermangelung einer entsprechenden gesetzlichen Normierung sehenden Auges hinnehmen, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen zivilrechtlich oftmals sanktionslos bleiben. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, den durch das Urteil vom 01.07.2014 (Az.: VI ZR 345/13) aufgezeigten rechtsfreien Raum mit einer Norm zu füllen.
Aereo: US Supreme Court erklärt Dienst für rechtswidrig
Der us-amerikanische Dienst Aereo verletzt mit seinem Internet-Video-Recorder das Verbreitungsrecht der Fernsehsender. Das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, hat am 25.06.2014 den Dienst für rechtswidrig erklärt. Für andere Cloud-Dienste dürfte sich diese Entscheidung nicht negativ auswirken. Eine erste Einschätzung zur Rechtslage in Deutschland.
Filesharing: BGH präzisiert Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast
Anschlussinhaber haben höhere Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen zu erfüllen. Ihnen hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Bearshare-Entscheidung vom 08.01.2014 (Az.: Az. I ZR 169/12) eine Nachforschungspflicht auferlegt.
Filesharing: AG Leipzig verurteilt Rechtsanwalt wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen
Ein Rechtsanwalt muss wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen über 4.500,00 € zahlen, wie das Amtsgericht (AG) Leipzig am 03.06.2014 (Az.: 111 C 1011/13) entschieden hat. Gegenüber dem von Rasch Rechtsanwälte vertretenen Musiklabel gab er für seine Mandantin außergerichtlich keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die seiner Mandantin hierdurch entstandenen Verfahrenskosten wären vermeidbar gewesen.
Rasch Rechtsanwälte: Sachsen-Anhalt muss Schadensersatz für illegale Kopien von DVDs zahlen
Sachsen-Anhalt haftet für die durch einen Lehrer illegal angefertigten Kopien von Lehrfilmen. Das Land muss an den klagenden Verlag GIDA über 7.500,00 € zahlen, wie das Landgericht (LG) Magdeburg am 30.04.2014 (Az.: 7 O 1088/13*016*) geurteilt hat.
RapidShare stellt sein kostenloses Angebot ein
Der File-Hosting-Dienst RapidShare bietet bald nur noch kostenpflichtige Angebote an. Zuvor hat sich der Druck auf RapidShare erhöht, mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den verschärften Prüfpflichten bei Urheberrechtsverletzungen (Urteil vom 15.08.2013, Az.: I ZR 80/12).
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