Aktuelle Beiträge
Rasch Rechtsanwälte: OLG Hamburg legt Schadensersatz auf 200,00 € pro Musikaufnahme fest
Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflichten, haften sie für das durch ihre Kinder illegal begangene Filesharing. In einer von Rasch Rechtsanwälte erwirkten Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg ein Elternteil sowie den Täter zum Ersatz eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 200,00 € pro Musikaufnahme für die illegale Verfügbarmachung in einer Internet-Tauschbörse verurteilt (Urteil vom 07.11.2013, Az.: 5 U 222/10).
Rasch Rechtsanwälte: Anschlussinhaber haftet für P2P-Rechtverletzung trotz Zugriff von Angehörigen
Nutzen Familien gemeinsam einen LAN-Anschluss, bleibt nach einer begangenen P2P-Rechtverletzung die Frage nach der Haftung des Anschlussinhabers. In einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln nun die tatsächliche Vermutung für eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nicht allein durch einen Zugriff von mehreren Personen als erschüttert angesehen (Urteil vom 14.03.2014, Az.: 6 U 109/13).
LG Hamburg: Google darf Sex-Bilder des Motorsportmanagers Mosley nicht mehr in Bildersuche zeigen
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil 324 O 264/11 vom 24.01.2014 das US-Amerikanische Unternehmen Google verurteilt, bestimmte heimlich angefertigte Fotos, die Mosley beim Sex mit fünf Prostituierten zeigen, nicht mehr in der Google-Bildersuche anzuzeigen. Mosley, ehemaliger Manager des Motorsport-Weltverbandes FIA, geht seit Jahren weltweit gegen die Veröffentlichung der Bilder vor. Die Bilder wurden immer wieder auf Internetseiten hochgeladen und waren über die Google-Bildersuche auffindbar.
BGH: Leistungsschutzrecht umfasst die Verwertung von Einzelbildern in Form eines Films
Das Leistungsschutzrecht aus § 72 Abs. 1 UrhG umfasst auch die Verwertung von dokumentarischen Einzelbildern in Form eines Films. Einem Unterlassungsanspruch kann die Einrede der Verwirkung aufgrund der Verwirkung von Ansprüchen wegen begangener Rechtsverletzungen nicht entgegengehalten werden, da mit dieser kein Freibrief für künftige Rechtsverletzungen verbunden ist (BGH, Urteil vom 22.01.2014, Az.: I ZR 86/12, „Peter Fechter“).
LG Saarbrücken: Registrar der Domain h33t.com haftet auf Unterlassung
Rasch Rechtsanwälte: Ein Registrar ist als Störer zur Unterlassung von Urheberrechtsverletzungen verpflichtet, wenn er nach einem konkreten Hinweis auf eine offenkundige Rechtsverletzung nicht unverzüglich tätig wird und das Angebot prüft und ggf. sperrt. Dies hat das Landgericht (LG) Saarbrücken mit Urteil vom 15.01.2014 (Az. 7 O 82/13) festgestellt.
BVerfG: Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ nicht mehr von Meinungsfreiheit umfasst
Das Oberlandesgericht (OLG) München muss erneut über Äußerungen des „Bild“-Kolumnisten Franz Josef Wagner anlässlich der so genannten Latex-Fotos der Politikerin Gabriele Pauli verhandeln.
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