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27.02.2017 - Urheberrecht

LG Bielefeld: Kein Urheberrechtsschutz für Tweet

Allein der Sprachwitz einer Kurznachricht bei Twitter reicht nicht aus, um Urheberrechtsschutz zu begründen (Beschluss vom 03.01.2017, Az.: 4 O 144/16).

02.02.2017 - Veranstaltungen

Rasch Rechtssalon, die Erste | Social Media Recht

Am 29.März feiern wir ab 18 Uhr im Blue Room des Places Hamburg die Premiere von Rasch Rechtssalon: ein Thema, drei Speaker und spannende Gespräche im Anschluss. Dieses Mal dreht sich alles rund um Social Media und die rechtlichen Stolpersteine, denen man tunlichst aus dem Weg gehen sollte.

16.01.2017 - IT-Recht

Pläne der EU-Kommission zum Datenschutz

Stärkung von Verbraucherrechten und Erweiterung der Möglichkeiten zur Datennutzung für Unternehmen: Der Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung der Datenschutzvorschriften versucht beiden Seiten gerecht zu werden.

13.01.2017 - Veranstaltungen, Urheberrecht

Bitte Recht laut! Doppelvortrag zum Thema "Sampling"

Zum Thema Neue Formen der Musik und Urheberrechte hält Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Katharina Voigtland LL.M. am 30. Januar einen Vortrag an der Universität Hamburg.

05.01.2017 - Presserecht

Keine Verfassungsbeschwerde gegen Verfilmung des Gladbecker Geiseldramas

Der Ausstrahlung des ARD-Films über das Geiseldrama von Gladbeck steht nichts mehr im Wege: Geiselnehmer Hans-Jürgen Rösner hat am Dienstag mitgeteilt, keine Verfassungsbeschwerde gegen die Verfilmung zu erheben. Er akzeptiert damit die bereits ergangenen Entscheidungen der Instanzgerichte, die den Film für zulässig erachtet haben. Zwar begründe er einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Geiselnehmers, dieser sei jedoch in Hinblick auf die Meinungs- und Rundfunkfreiheit gerechtfertigt.

05.12.2016 - Urheberrecht, Rechtsprechung

GEMA muss Verlagsanteile an Autoren zurückerstatten

Verlage gehen bei der GEMA künftig leer aus - wenn sie nicht ihre Verträge mit den Autoren anpassen oder das vorausschauend schon getan haben. Das Kammergericht Berlin hat nun, wie zu erwarten war, die Argumentation des Bundesgerichtshofs zum Verlagsanteil bei der VG Wort auf die Musikautoren übertragen.


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