16.01.2017

Pläne der EU-Kommission zum Datenschutz

Stärkung von Verbraucherrechten und Erweiterung der Möglichkeiten zur Datennutzung für Unternehmen: Der Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung der Datenschutzvorschriften versucht beiden Seiten gerecht zu werden.

Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission sollen das Internet nutzende Verbraucher fortan mehr Kontrolle über die Daten haben, die über sie gespeichert werden. Was sie damit den Unternehmen an derzeit noch bestehenden Werbemöglichkeiten nehmen würde, will die EU-Kommission aber ein Stück weit ausgleichen.

Keine automatisch zulässigen Cookies

Kontrolle würden Verbraucher nach dem aktuellen Vorschlag darüber erhalten, welche Art von Werbung ihnen künftig angezeigt wird. Cookies sollen danach deutlich leichter blockiert werden können. Während sie derzeit grundsätzlich zugelassen sind, sieht der Vorschlag der EU-Kommission das Anbringen eines deutlichen und auffälligen Hinweises auf einer Internetseite vor, der vor allem über die Art und Weise sowie den Zweck der Speicherung informieren und dem Verbraucher gleichzeitig die Möglichkeit geben soll, eine solche zu unterbinden. Setzt sich der Vorschlag durch, bedeutet das für Nutzer mehr Transparenz und vor allem mehr Bewusstsein darüber, welche Informationen sie preis geben. Die Entscheidung, sich auf die Speicherung persönlicher Daten und somit auf persönlich zugeschnittene Werbung einzulassen, läge dann beim Betroffenen.

Löschung von Metadaten und mehr

Weiter ist vorgesehen, dass sowohl Inhalte elektronischer Kommunikation als auch Metadaten, wie etwa Standortdaten, gelöscht oder zumindest anonymisiert werden, sobald sie nicht mehr zur Kommunikation (oder zur Rechnungsstellung) benötigt werden. Auch hier bleibt aber die Entscheidungsfreiheit des Nutzers, der der Speicherung zustimmen können soll. 

Ausgleich für werbende Unternehmen

Unternehmen, denen damit die derzeit bestehende Möglichkeit genommen wird, Verbraucherdaten ohne Weiteres zu speichern und zu Werbezwecken zu nutzen, sollen aber ebenfalls etwas erhalten. Entscheidet sich ein Verbraucher für die Speicherung seiner Kommunikationsdaten, dürfen diese weitergehend als bisher genutzt werden. So können die Unternehmen etwa Diagramme anfertigen, die die gespeicherten Daten visualisieren und damit deren Auswertung erleichtern. 

Überwiegende Berücksichtigung von Verbraucherinteressen

Aber auch wenn der Vorschlag der EU-Kommission um Ausgleich bemüht ist, stehen doch die Verbraucherinteressen im Vordergrund, was sich anhand weiterer Regelungen zeigt. So soll etwa die Vertraulichkeit von Online-Kommunikation gestärkt werden, indem jene auch von Diensten wie Facebook, Messenger oder Whatsapp gewährleistet werden soll und nicht lediglich von herkömmlichen Telekommunikationsanbietern. Schlussendlich weisen die geplanten Regelungen, die zur Verhinderung unerbetener Werbe-SMS, -eMails oder –Anrufe führen sollen, darauf hin, dass der Vorschlag vor allem Verbraucherinteressen berücksichtigt.

Den Plänen der EU-Kommission muss nun vom EU-Parlament und von den EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt werden.

Von: Rechtsanwältin Anja Heller

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