Aktuelle Beiträge
LG Berlin untersagt Nutzung der Mietwagen-App „UBER“
Die Smartphoneapplikation „UBER-App“ zur Vermittlung von Mietwagen verstößt gegen § 49 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in wettbewerbswidriger Weise. Ebenfalls wettbewerbswidrig ist die Aufforderung der Vermittlungszentrale von „UBER“, sich als Mietwagenfahrer ohne konkreten Beförderungsauftrag außerhalb der Betriebszentrale im Stadtgebiet Berlin aufzuhalten (Landgericht (LG) Berlin, Entscheidung vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/1)
BGH: Entschädigungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nicht vererblich
Der Anspruch auf Entschädigung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ist nicht vererblich. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29.04.2014 (Az.: VI ZR 246/12) kann nur der Betroffene selbst die Ansprüche geltend machen.
Rasch Rechtsanwälte: LG Hamburg spricht Musiklabel 2.500,00 € Schadensersatz zu
Wegen der unerlaubten Verwertung von Tonaufnahmen mittels eines Filesharing-Systems haben zwei Anschlussinhaber 2.500,00 € Schadensersatz für ein Musikalbum gemäß einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg vom 23.01.2014 (Az.: 310 S 11/13) zu zahlen.
Rasch Rechtsanwälte Newsletter 1 / April 2014
Ab jetzt informieren wir mit einem vierteljährlichen Newsletter über Entwicklungen in der Rechtsprechung und über Rasch Rechtsanwälte. Unseren Newsletter können Sie unter http://www.raschlegal.de/newsletter abonnieren.
EuGH: Access-Provider muss urheberrechtswidrige Website sperren
Ein Access-Provider kann dazu verpflichtet werden, eine illegale Website, wie kino.to, für seine Kunden zu sperren. Damit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 27.03.2014 (Az.: C-314/12) eine wegweisende Entscheidung zu Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen getroffen.
Werbung an Kinder: BGH erklärt „Zeugnisaktion“ eines Elektronik-Fachmarktes für zulässig
Bewirbt ein Unternehmen sein Sortiment mit einer Kaufpreisermäßigung für jede Eins im Zeugnis eines Schülers, ist diese Werbeaktion nicht unlauter. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 03.04.2014 (Az.: I ZR 96/13 – Zeugnisaktion) entschieden und sich zur Zulässigkeit von einer an Kinder gerichteten Werbung geäußert.
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