23.04.2014

Rasch Rechtsanwälte: LG Hamburg spricht Musiklabel 2.500,00 € Schadensersatz zu

Wegen der unerlaubten Verwertung von Tonaufnahmen mittels eines Filesharing-Systems haben zwei Anschlussinhaber 2.500,00 € Schadensersatz für ein Musikalbum gemäß einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg vom 23.01.2014 (Az.: 310 S 11/13) zu zahlen.

Das LG Hamburg hat in einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren mit rechtskräftigem Urteil vom 23.01.2014 (Az.: 310 S 11/13) die Inhaber eines Internetzugangs, über den ein vollständiges Musikalbum mittels der Software "eDonkey" öffentlich zugänglich gemacht wurde, zur Zahlung von 2.500,00 € Schadensersatz sowie 1.379,80 € Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Zuvor hatte das Amtsgericht Hamburg der von Rasch Rechtsanwälte vertretenen Klägerin zwar wie gefordert 1.379,80 € Rechtsanwaltskosten zugesprochen, den Schadensersatz jedoch auf lediglich € 1.500,00 geschätzt (Urteil vom 02.08.2013, Az. 35a C 332/12). Hiergegen legte die Klägerin Berufung ein.

Auf die Berufung hob das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts auf und sprach der Klägerin Schadensersatz in der beantragten Höhe zu. Die Höhe des Schadensersatzes hatte die Klägerin im Wege der sog. Lizenzanalogie berechnet (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG). Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit früheren Urteilen des LG Hamburg (Az. 308 O 143/11) und des OLG Hamburg (Az. 5 U 222/10). Sie zeigt zudem, dass Rechteinhaber die teilweise willkürlich erscheinenden Reduzierungen der Schadensersatzbeträge, die an einigen Amtsgerichten zu beobachten sind, nicht hinnehmen müssen.

Von: Rechtsanwalt Mirko Brüß

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