UberPop-Fahrer verliert: Entgeltliche Fahrten ohne Taxilizenz sind illegal
UberPop ist kein „Ride-Sharing“ – das stellte das Landgericht Hamburg heute klar. In einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren verlor ein UberPop-Fahrer den Rechtsstreit um entgeltliche Fahrten ohne Taxilizenz (Az.: 416 HKO 109/15).
Ein von Rasch Rechtsanwälte vertretener Hamburger Taxifahrer hat sich erfolgreich gegen die Konkurrenz „aus den USA“ gewehrt. Der verklagte UberPop-Fahrer verpflichtete sich heute vor dem Landgericht Hamburg, keine entgeltlichen Fahrten ohne Taxilizenz mehr anzubieten. Mit dem Prozessende sind die ersten zwei Hamburger Zivilverfahren in Sachen Uber erfolgreich abgeschlossen.
Das Gericht hat klargestellt, dass für Fahrten mit UberPop eine Taxilizenz erforderlich gewesen wäre. Weil der Fahrgast Anlass, Zeitpunkt, Start und Ziel der Fahrt bestimme, sei ein „Uber“ keine Mitfahrgelegenheit und kein „Ride-Sharing“.
Im Hauptsacheverfahren (LG Hamburg 416 HKO 109/15) war nun eine andere Zivilkammer zuständig als im vorangegangenen Eilverfahren (327 O 481/14). Beide Kammern sind der Argumentation von Rasch Rechtsanwälte gefolgt, dass Fahrten mit dem inzwischen eingestellten Geschäftsmodell UberPop rechtswidrig sind.
„Das Verfahren zeigt, dass es sich lohnt, Geschäftsmodelle anzugreifen, die mit dem europäischen Rechtsrahmen nicht vereinbar sind“, erläuterte Kanzleigründer Clemens Rasch. „Ich sehe auch das neue Geschäftsmodell UberX und die bisherigen Rabatte auf Uber Taxi sehr kritisch“. Nicht nur UBER selbst, sondern auch die Uber-Fahrer liefen Gefahr, von Mitbewerbern rechtlich verfolgt zu werden.
Von: Rechtsanwalt Clemens Rasch
Ansprechpartner
zu diesem Thema
Unsere Newsletter
Bleiben Sie informiert
Newsletter 1/2016
Newsletter 3/2015
Newsletter 2/2015
Newsletter 1/2015
Newsletter 2/2014
Newsletter 1/2014