23.05.2013

AG München: „Uploaded“-Betreiber zu 144.000 € Geldstrafe verurteilt

Der ehemalige Betreiber des Sharehosting-Dienstes „uploaded.to“ muss aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts (AG) München nun eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 144.000,00 € zahlen (Az.1111 Cs 404 Js 44538/07).

Das AG München hat kürzlich den ehemaligen Betreiber des Sharehosting-Dienstes „uploaded.to“ und ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der schweizerischen uploaded AG zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 144.000,00 € rechtskräftig verurteilt. Der Betreiber nahm seine Berufung wegen der Höhe des festgesetzten Tagessatzes beim Landgericht München I zurück, wie die Staatsanwaltschaft kürzlich mitgeteilt hat. Bereits erstinstanzlich ist er an dem Versuch gescheitert, den festgesetzten Tagessatz in Höhe von 400,00 € zu reduzieren.

Über den Sharehosting - Dienst www.uploaded.to hatte der Betreiber in den Jahren 2005 bis 2008 Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß begangen. Im Jahr 2007 hatten Rasch Rechtsanwälte im Auftrag vier großer Tonträgerunterhersteller Strafanzeige gegen den Betreiber von „uploaded.to erstattet.

Von: Sabrina Brameshuber LL.B.

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