Urheberstrafrecht
Das deutsche Urheberrechtsgesetz enthält Straf- und Bußgeldbestimmungen, welche gegen Rechtsverletzer zur Anwendung gelangen können. Vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen, insbesondere diejenigen mit gewerbsmäßigem Charakter, sind keine Bagatellverstöße, sondern Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden. Sie werden von den Wirtschaftsdezernaten der Staatsanwaltschaften als Teil der Wirtschaftskriminalität bearbeitet.
Vor der Anzeigenerstattung sind in den meisten Fällen umfassende Vorermittlungen erforderlich, welche die strafrechtlich relevanten Rechtsverstöße herausarbeiten, diese für die Ermittlungsbehörden anschaulich dokumentieren und den Täterkreis auf diese Weise eingrenzen.
Wir beraten unsere Mandanten vor der von uns ausgearbeiteten Anzeigenerstattung bzw. Strafantragstellung und nehmen eine Vorprüfung über die Erfolgsaussichten der häufig langwierigen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren vor.
Als eine der bundesweit führenden Kanzleien in der Verfolgung illegaler Medienangebote gehört dieser Bereich des Wirtschaftsstrafrechts seit Jahren zu unserem Kerntätigkeitsfeld, innerhalb dessen wir unsere Mandanten vom Zeitpunkt der Einleitung eines Strafverfahrens bis hin zur Nebenklagevertretung im späteren Strafprozess begleiten und vertreten.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen in diesem speziellen und sich in Abhängigkeit von der Entwicklung im Internet schnell verändernden Kriminalitätsumfeld, haben wir die für eine realistische Einschätzung der Straftaten erforderlichen szene- und milieutypischen Vorkenntnisse sowie das technische Hintergrundwissen, die Rechtsverletzungen und ihre jeweiligen Auswirkungen zu erläutern. Zudem ist eine Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse einerseits und zivilrechtlichen Interessen unserer Mandantschaft andererseits hier oftmals geboten.
Wir waren in den letzten Jahren an wichtigen Entscheidungen im Bereich des Urheberstrafrechts auf der Seite der Anzeigenerstatter beteiligt.
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