Urheberrechtsverletzungen
Verletzungen von urheberrechtlich geschützten Rechten gehören – leider – in Zeiten weltumspannender Märkte und (nicht zuletzt) des Internets für einen Rechteinhaber zum Alltag. Er wird Opfer gewerblicher Händler von Fälschungen und Raubkopien. Aber auch Tauschbörsen-Teilnehmer, Sharehoster, Online-Foren oder schlichte Homepages verletzen seine Urheberrechte. Überall finden Verwertungen seiner Werke statt, ohne dass er diesen zugestimmt hätte, geschweige denn einen wirtschaftlichen Vorteil hieraus zu ziehen vermöchte. Dies muss der Rechteinhaber nicht hinnehmen.
Das geltende Urheberrecht gibt dem Rechteinhaber in Verbindung mit dem allgemeinen Zivilrecht unterschiedliche Mittel an die Hand, seine Rechte tatsächlich durchzusetzen. Angefangen bei der außergerichtlichen Aufforderung zur Unterlassung des rechtsverletzenden Handelns bis hin zu – erforderlichenfalls – zwangsvollstreckungsrechtlichen Schritten.
Rasch Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei Ihre Urheberrechte zu schützen und beraten Sie bei Ihrem kreativen Prozess. Mit unserer ausgewiesenen Expertise können wir eine umfängliche Rechtsberatung und -vertretung anbieten. Sie umfasst die außergerichtliche Vertretung, die Beantragung von Rechtsmitteln des einstweiligen Rechtsschutzes, die Durchführung eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens wie auch die zwangsweise Durchsetzung titulierter Ansprüche.
Nehmen Sie zu unseren Ansprechpartnern Kontakt auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail an urheberrecht@raschlegal.de. Schnell und unverbindlich.
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