Designrecht
Einzigartig gestaltete Produkte bedürfen eines auf sie zugeschnittenen Schutzes. Das Designrecht eröffnet Kreativen und Unternehmen die Möglichkeit, die Exklusivität ihrer ästhetischen Gestaltungen schützen zu lassen.
Dem Design eines Produktes kommt angesichts des globalen Wettbewerbs und der damit einhergehenden Produktvielfalt immer größere Bedeutung zu. Schließlich können eine innovative Formgebung, eine neuartige Oberflächenstruktur oder eine auffallende grafische Gestaltung ein Erzeugnis aus der Masse hervortreten lassen. Mit der Aufmerksamkeit des Kunden steigt zugleich das Interesse Dritter an seiner Nachahmung mit dem Ziel, den guten Ruf auf das eigene Produkt zu übertragen.
In diesem Bereich bieten wir eine umfassende Beratung und Rechtsdurchsetzung, zumal das Designrecht auch Schnittmengen zum Urheber-, Marken- bzw. Wettbewerbsrecht aufweist und wir auch auf diesen Rechtsgebieten über einschlägige Erfahrung verfügen.
Nehmen Sie zu unseren Ansprechpartnern Kontakt auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail an designrecht@raschlegal.de. Schnell und unverbindlich.
Unser Leistungsprofil
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Einschätzung der Schutzfähigkeit eines Geschmacksmusters
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Wir prüfen, ob ein Produkt ein schutzfähiges Geschmacksmuster darstellt und ob es über die erforderliche Neuheit verfügt oder womöglich vorbestehende Designs Dritter bestehen. Auch die Frage, ob die notwendige Eigenart eines Designs besteht, klären wir.
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Anmeldung eines Geschmacksmusters
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Wir übernehmen die Anmeldung eines Geschmacksmusters, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene, sowie die gesamte damit zusammenhängende Korrespondenz.
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Rechtsverfolgung bei Verletzungen eines Geschmacksmusters
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Wir setzen ein bestehendes Geschmacksmusterrecht durch, sollte es unbefugt von Dritten benutzt werden. Das Gesetz bietet hier eine Reihe von Ansprüchen, die von uns ggf. auch gerichtlich geltend gemacht werden.
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Verteidigung bei Inanspruchnahme wegen Geschmacksmusterverletzung
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Wir prüfen, ob eine Inanspruchnahme wegen vermeintlicher Geschmacksmusterverletzung berechtigt ist, und übernehmen die Verteidigung dagegen.
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Vertragsgestaltung
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Wir bieten die Vertragsgestaltung und die Übernahme der Vertragsverhandlungen an, wenn ein Geschmacksmusterrecht gewinnbringend lizenziert werden soll.
Ansprechpartner
zum Thema Designrecht