30.09.2015

Presse - Leistungsschutzrecht: Google hat Snippets zu vergüten

Etappensieg für die VG Media im Dauerstreit um das Presse-Leistungsschutzrecht. Google hat für den verkürzt angezeigten Verlagsinhalt ,Snippet, eine Lizenzgebühr an den Presseverleger zu zahlen – ginge es nach der Schiedsstelle beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Doch die Frage nach der Höhe bleibt offen.

Seit langem streiten deutsche Presseverlage und Google um die Lizenzgebühr für Snippets. Nun hat kürzlich die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ansässige Schiedsstelle entschieden: Das Leistungsschutzrecht der Presseverleger gilt auch für Google. Zwar hält sie den von der Verwertungsgesellschaft VG Media geforderten Tarif für die Nutzung von Presseleistungsschutzrechten für „nicht angemessen“. Google ist nach dieser Entscheidung gegenüber den Presseverlegern jedoch vergütungspflichtig. Lediglich Snippets – also verkürzte Darstellungen von Verlagsinhalten in den Suchergebnissen - mit sieben Wörtern sollen für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, wie Google, kostenlos bleiben. Dies hatte das DPMA in seiner Pressemitteilung vom 24.09.2015 bekannt gegeben. Auch für Journalisten eine positive Kehrtwendung: ihre Vergütungsansprüche sind ebenfalls urheberrechtlich verankert.

Schiedsstelle rät Mindestvergütung an

Im letzten Jahr hatte die VG Media den „Tarif Presseverleger“ veröffentlicht und darin sechs Prozent des Gesamtumsatzes von Suchmaschinenbetreibern und News Aggregatoren für die Darstellung von deutschen Verlagsinhalten in Suchergebnissen gefordert. Die Schiedsstelle hat nach Angaben der VG Media vorgeschlagen auf einen umsatzbezogenen Tarif zu verzichten. Sie habe stattdessen eine Mindestvergütung vorgeschlagen und den Parteien angeraten sich zu vergleichen.

Den Tarif der VG Media hat sie unter einschränkender Auslegung für anwendbar gehalten. Es sei unumgänglich, für den im Urheberrecht geregelten „Ausnahmetatbestand der "einzelnen Wörter" und "kleinsten Textausschnitte" eine konkrete Wortzahlgrenze anzugeben“. Die Schiedsstelle hat eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vorgeschlagen.

Schiedsstelle bezieht sich auf Verfassungs- und Europarecht

Die VG Media hatte bei der nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWG) und beim DPMA angesiedelten Schiedsstelle einen Antrag zur Anwendbarkeit und Angemessenheit ihres Tarifs gestellt. Die Schiedsstelle hat sich nun erstmals zu den zahlreichen europa- und verfassungsrechtlichen sowie inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit dem 2013 geschaffenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger geäußert. Die von ihr erlassenen Einigungsvorschläge werden erst verbindlich, wenn die Beteiligten diesen nicht widersprechen.

Bald Einigung zwischen VG Media und Google?


Die Schiedsstelle schlichtet vor allem in Fällen, in denen Verwertungsgesellschaften und Nutzer über die Höhe von Vergütungen streiten. Der Geschäftsführer von der VG Media, Markus Runge, signalisierte unterdessen eine Einigungsbereitschaft. In der gestrigen Pressemitteilung hieß es, Google solle den von der Schiedsstelle vorgeschlagenen Vergleich mit der VG Media suchen.

Von: Sabrina Brameshuber, LL.B.

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