06.05.2015

Kohl gewinnt auch vor dem OLG Köln: Alle Zitate verboten

Dr. Heribert Schwan und Tilman Jens unterliegen im Rechtsschreit um die Kohl-Zitate. Die Ghostwriter des Buches „Vermächtnis-die Kohl Protokolle“ dürfen die Zitate des Altkanzlers Kohl nicht weiter verwenden, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigt hat (PM 11/15 vom 05.05.2015).

Ausweislich einer Pressemitteilung des OLG Köln vom heutigen Tage obsiegt Altkanzler Kohl im einstweiligen Verfügungsverfahren vollumfänglich gegen Dr. Heribert Schwan, Tilman Jens und den Verlag Random House. Der 15. Zivilsenat hat die Berufung gegen das Urteil des LG Köln vom 13.11.2014 (Az.: 14 O 315/14, Rasch Rechtsanwälte berichteten) vollumfänglich zurückgewiesen und den Tenor sogar auf alle streitgegenständlichen Zitate erweitert (OLG Köln PM 11/15).

Begründet wurde das Verbot hinsichtlich des Beklagten Dr. Schwan mit einer vertraglichen – konkludent getroffenen – Geheimhaltungspflicht gegenüber seinem ehemaligen Auftraggeber Dr. Kohl. Hinsichtlich der weiteren Beklagten Jens und dem Verlag Random House folge das Verbot aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am gesprochenen Wort. Insbesondere sei dies gegeben bei der ungenehmigten Weitergabe von Tonbandaufnahmen in wörtlicher Rede sowie dann, wenn sich die Presse in rücksichtsloser Weise über die schützenswerten Belange des Betroffenen hinwegsetze. Eine solche Fallkonstellation sei – so das OLG Köln – hier anzunehmen.

Da damit der Rechtsweg des einstweiligen Verfügungsverfahrens endet (ein Rechtsmittel ist nicht gegeben), werden die Rechtsfragen wohl in einem Hauptsacheverfahren abschließend – vom BGH – geklärt werden müssen. Der Verlag Random House soll nach Informationen des Börsenblatts schon Hauptsacheklage erhoben haben .

Dr. Heribert Schwan gibt sich nach einer Mitteilung des WDR kämpferisch: Er attestiert dem OLG Köln „keine Ahnung“ zu haben, er werde sich von niemandem „das Maul verbieten“ lassen.

Von: Rechtsanwalt Werner Jansen

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