13.10.2014

Googles neues Feature "Custom Search" erleichtert die Suche nach illegalen Inhalten

Mit dem neuen Feature „Custom Search“ erleichtert die Suchmaschine Google das Auffinden von illegalen Filmen, Musik und anderen Inhalten. Wie Google von dieser „Custom Search“ profitiert und sich gegen Beschwerden von Rechteinhabern wehren könnte, erfahren Sie bei Rasch Rechtsanwälte.

Der Internetgigant Google hat ein neues „Feature“ in seine Suchmaschine eingebaut. 

Wenn man beispielsweise als Suchbegriff bei Google die bekannte Datensuchmaschine „filestube“ eingibt, erscheint bei den Suchergebnissen unter dem direkten Link zu dieser Webseite auch ein integriertes „Custom“ Suchfenster, über das direkt auf google.de nach den auf „filestube“ gelisteteten und sehr wahrscheinlich illegalen Inhalten (Filme, Musik, Software etc.) gesucht werden kann. Und das ohne, dass der Googlenutzer selbst direkt auf die Webseite „filestube“ gehen muss. Dabei wird in dem „Custom“ Sucheingabefenster klar darauf hingewiesen, dass dies „Ergebnisse von Filestube“ sind. Die „filestube“ „Custom“ Suchergebnisse werden in Googlemanier angezeigt. Erst mit Klicken auf einen bestimmten Link verlässt man Google und gelangt direkt zu den gewünschten Inhalten auf „filestube“. 

In Anbetracht dessen, dass Google aufgrund des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) auf Aufforderungen der Rechteinhaber Links mit rechtsverletzende Inhalten und somit auch Links von „filestube“ entfernt, erscheint dieses Verhalten zunächst widersprüchlich. Bei genauerem Hinsehen lässt sich jedoch die dahinterstehende Strategie von Google erkennen: 

Denn einerseits profitiert Google davon, dass ein Internetnutzer länger den eigenen Dienst nutzt. Andererseits wird sich Google bei Beschwerden von Rechteinhabern nunmehr darauf zurückziehen können, dass es für die Ergebnisse und Links der Datensuchmaschine nicht verantwortlich sei, die durch die „Custom“ Suche angezeigt werden, da diese keine Inhalte von Google seien, sondern – wie auch eindeutig in dem Custom-Suchfenster angezeigt - Inhalte von „filestube“. Der Suchmaschinenriese wird somit argumentieren, dass er sich dadurch genügend von den Inhalten auf „filestube“ distanziert habe, und sich auf die neutrale Gatekeeperfunktion einer Internet-Suchmaschine zurückziehen, aber weiterhin von der Suche nach derartigen Inhalten als Suchmaschine profitieren. 
 
Vielleicht wird sich Google nunmehr auch weigern, die von Rechteinhabern gemeldeteten „filestube“ Links zu entfernen. Eins ist jedoch eindeutig festzustellen: Dieses neue Feature vereinfacht und erleichtert die Suche vor allem nach illegalen Inhalten im Internet. Es bleibt abzuwarten, ob und wie Rechteinhaber sich dagegen verteidigen wollen.
 

Von: Rechtsanwalt Michael Kim

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