28.01.2015

Rasch Rechtsanwälte beraten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Ein Berliner Online-Händler lässt derzeit andere Händler wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen abmahnen. Betroffen sind Musikfachgeschäfte, Anbieter von DJ-Equipment und andere Händler, die in Onlineshops Unterhaltungselektronik wie z.B. Kopfhörer anbieten.

Mit den Abmahnschreiben beanstandet der Berliner Händler vermeintliche Wettbewerbsverstöße, zum Beispiel in Form fehlender Kennzeichnung des Herstellers auf dem Kopfhörer und auf der Verpackung, angeblich zu Unrecht auf der Verpackung oder dem Gerät angebrachter oder fehlender CE-Zeichen. In weiteren uns vorliegenden Schreiben geht es um angeblich fehlerhafte Garantiebestimmungen in den Produktunterlagen. Teilweise werden auch veraltete Widerrufsbelehrungen von Online-Shops mit abgemahnt.

Daneben ist in letzter Zeit eine Vielzahl von Abmahnungen gegen Händler bekannt geworden, die über Plattformen wie eBay oder den Amazon Marketplace verkaufen. Typische Verstöße sind fehlende Angaben nach der Preisangabenverordnung (PAngVO) oder auch die fehlende Angabe der Textil-Fasern, aus denen ein Kleidungsstück besteht, nach der Textilkennzeichnungsverordnung.

Ohne anwaltliche Beratung keine Unterlassungserklärung abgeben


Bei Abmahnungen aus absoluten Schutzrechten wie Urheber- oder Leistungsschutzrechten kann der Abgemahnte nach Abgabe einer Unterlassungserklärung recht gut kontrollieren, dass es nicht zu erneuten Verstößen kommt. Anders ist es oft im Wettbewerbsrecht: Dort kann es relativ leicht zu erneuten Verstößen nach Abgabe einer solchen Erklärung kommen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die die korrekte Kennzeichnung von Verbraucherprodukten regeln. Daneben gelten strenge Anforderungen an Belehrungs- und Informationspflichten und den Bestellvorgang beim Onlinekauf. Man sollte sich bewusst sein, dass man mit einer Unterlassungserklärung auch für die Konformität anderer, noch nicht abgemahnter Produkte gerade steht.

Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, muss sich auch Verstöße durch so genannte Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen – das ist besonders für Händler gefährlich. Wer gegen die Unterlassungserklärung verstößt, sieht sich hohen Vertragsstrafenforderungen ausgesetzt. Wie viele uns bekannte Fälle zeigen, hat es der Abmahner nicht selten hauptsächlich darauf abgesehen. Sofort nach Abgabe einer Unterlassungserklärung werden weitere Testkäufe gemacht hat und die betroffenen Musikfachgeschäfte werden auf weitere Abmahnkosten und hohe Vertragsstrafen in Anspruch genommen.

Wir empfehlen daher, nicht ohne eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Von: Rechtsanwalt Martin Bolm

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