14.01.2011

LG Leipzig: Vertragstrafe nicht unter 5.000,00 €

Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ist mit einer Vertragsstrafe von unter 5.000,00 € nicht ausreichend (Landgericht (LG) Leipzig, vom 11.01.2011, Az.: 05 O 3553/10).

Das Landgericht Leipzig hat in einer mündlichen Verhandlung vom 11.01.2011 (Az.: 05 O 3553/10) im Rahmen eines Filesharing-Falls klargestellt, dass eine Unterlassungsverpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe von unter 5.000,00 € unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Unterlassungsschuldners nicht ausreichend ist. Konkret bemängelten die Leipziger Richter eine solche Erklärung nach dem sog. „neuen Hamburger Brauch“ mit einer Obergrenze von 2.500,00 €.

Von: Mirko Brüß

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