27.12.2010
LG Leipzig: 300,00 € Schadensersatz pro Musiktitel
Wegen dem Upload eines Musiktitels in einem Filesharing-Sytems hat ein Beklagter 300,00 € Schadensersatz je Musiktitel zu zahlen, nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Leipzig vom 01.03.2010.
Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 01.03.2010 entschieden, dass für den Upload von vier Musiktiteln unterschiedlicher Aktualität in einem Filsharing-System ein Streitwert von 40.000,00 € anzusetzen ist. Die Beklagte ist zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 300,00 € pro Titel an die vier Klägerinnen verurteilt worden.
Von: Mirko Brüß
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