27.12.2010
LG Köln: 200,00 € Schadensersatz pro Musiktitel
Eine Lizenzgebühr in Höhe von 200,00 € je Musikdatei, kann für die Schadensberechung zugrunde gelegt werden. Dies hat das Landgericht (LG) Köln mit einer Entscheidung vom 22.12.2010 (Az.: 28 O 585/10) entschieden.
Das LG Köln hat in einem Filesharingfall vom 22.12.2010 (Az.: 28 O 585/10) entschieden, dass für die Schadensberechnung eine Lizenzgebühr in Höhe von 200,00 € für jede Musikdatei zugrunde gelegt werden kann. In dem Verfahren ging es um 17 Musikdateien, die von den minderjährigen Kindern des Beklagten unautorisiert über dessen Internetanschluss in einer Musiktauschbörse angeboten worden waren.
Von: Mirko Brüß
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