03.07.2012

EuGH: Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen zulässig

Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03.07.2012 (Az.:C-128/11) zulässig gewesen. Folglich erschöpfe sich mit dem Erstverkauf einer lizenzierten Programmkopie über das Internet das ausschließliche Verbreitungsrecht.

Mit einer Entscheidung vom 03.07.2012 (Az.: C-128/11) hat der EuGH den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen, die im Internet erworben und heruntergeladen worden sind, für zulässig erklärt. Mit dem erstmaligen Verkauf einer Programmkopie über das Internet, sei das Recht auf Verbreitung erschöpft. Dieser Erschöpfungsgrundsatz gelte nach Auffassung des EuGH zudem auch für Patches und Updates. Ein Ersterwerber dürfe hingegen eine Mehrfachlizenz nicht aufspalten und nur teilweise veräußern.

Von: Sabrina Brameshuber, LL.B.

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