08.01.2019

Abmahnung MSO Medien-Service GmbH & Co. KG

Unserer Kanzlei liegt ein Abmahnschreiben der MSO Medien-Service GmbH & Co. KG vor. Einem Medienunternehmen wird vorgeworfen, unerlaubte redaktionelle Werbung (Schleichwerbung) veröffentlicht zu haben und unzutreffende Angaben zu seiner Verbreitung gemacht zu haben.

Dadurch werde gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. In dem Abmahnschreiben wird das Unternehmen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Abmahnkosten aus einem Unterlassungsstreitwert von 75.000 Euro zu zahlen. Für den Fall der Nichtabgabe der geforderten Unterlassungserklärung wird mit gerichtlichen Schritten gedroht.

Es wird empfohlen, bei Erhalt ähnlicher Schreiben nicht ohne Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt irgendwelche Erklärungen abzugeben. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann schwerwiegende Folgen haben. Ob die Ansprüche berechtigt sind, sollte zuvor anwaltlich geprüft werden. Ferner sollte die gesetzte Frist eingehalten werden.

Von: Rechtsanwalt Martin Bolm

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