Urheberrecht
Der Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen gehört zu den Errungenschaften freiheitlich-bürgerlicher Gesellschaften. Musik-, Film- und Literaturschaffende – aber auch andere Kreative – müssen diese Errungenschaften immer häufiger in Frage gestellt sehen. Besonders im schnell wachsenden Internet scheint die Selbstbestimmung über urheberrechtlich geschützte Rechte zunehmend gefährdet.
Das Urheberrecht gewährleistet den Schöpfern von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst den Schutz, den sie zu einer ideell und wirtschaftlich selbstbestimmten Nutzung benötigen. Bei der Gestaltung und Verhandlung urheberrechtlicher Verträge kommt es auf Feinheiten an, die ohne rechtliche Beratung leicht übersehen werden können.
Langjähriges Kerngebiet der Kanzlei ist u.a. die Verfolgung von Rechtsverletzungen. Wir setzen die Rechte von verletzten Urhebern und Inhabern verwandter Schutzrechte effektiv durch. Sowohl die einschlägige Rechtsprechung, als auch die gesamte Rechtslandschaft sind durch unser Tätigwerden geradezu geprägt worden. Wir besitzen fundierte Kenntnisse der Kreativbranche und beraten unsere Mandanten auch in allen anderen urheberrechtlichen Fragestellungen.
Nehmen Sie zu unseren Ansprechpartnern Kontakt auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail an urheberrecht@raschlegal.de. Schnell und unverbindlich.
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