Landgericht Düsseldorf: 303,60 EUR als Schadensersatz für 15 verfügbar gemachte Tonaufnahmen zu wenig
Die Urheberrechtskammer des Landgerichts Düsseldorf hat ein Urteil aufgehoben, mit dem das Amtsgericht Düsseldorf für illegales Filesharing eines Musikalbums mit 15 Titeln nur 303,60 EUR als Schadensersatz zugesprochen hatte (AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: 57 C 3122/13).
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte seine Ansicht zur geringen Höhe des Schadensersatzanspruches ausführlich begründet und sich dabei nicht nur auf umfangreiche technische Überlegungen gestützt sondern auch politische Fragen, etwa zum Verbraucherschutz, aufgeworfen. Dass das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 03.06.2015 (Az.: 12 S 17/14) den vollen Schadensersatz von 2.500,00 EUR zugesprochen hat, zeigt, dass das Amtsgericht die anzuwendenden Rechtssätze nicht richtig angewendet hat.
Außerdem hat das Landgericht Düsseldorf mit seinem Berufungsurteil auch den Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten zugesprochen, so dass sich die amtsgerichtliche Verneinung jenes Anspruches ebenfalls als fehlerhaft erwiesen hat.
Von: Rechtsanwältin Anja Heller
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