13.11.2015

Filesharing-Netzwerk schwer angeschlagen – Rasch Rechtsanwälte erreichen Abschaltung der drei größten BitTorrent-Tracker der Welt

Die Tracker „OpenBitTorrent“, „PublicBittorrent" und „Istole.it“ sind offline – ein großer Erfolg für die vom Bundesverband Musikindustrie initiierte Kampagne zur Verhinderung illegalen Datentauschs.

"Die drei größten Tracker der Welt koordinierten in der Vergangenheit zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Verbindungen von mehr als 30 Millionen Teilnehmern des „BitTorrent“-Netzwerks. Nun hat auf Betreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte der  Hostprovider von „OpenBitTorrent“, „PublicBittorrent“ und „Istole.it“ die Server abgeschaltet.

Rechtsverletzungen im BitTorrent-Netzwerk haben die Gerichte schon in verschiedensten Konstellationen beschäftigt. Berühmtheit haben insofern bspw. die Strafverfahren gegen die Betreiber der BitTorrent-Suchseite „ThePirateBay“, deren Betreiber zu Haft- und Geldstrafen verurteilt wurden, aber auch die Zivilverfahren gegen Suchseiten wie „MiniNova“ oder „IsoHunt“ erlangt. Daneben gehen die betroffenen Rechteinhaber vor allem gegen die „Uploader“ im BitTorrent-Netzwerk zivilrechtlich vor.

Trackerbetreiber und ihre Hostprovider haften als Störer

Rasch Rechtsanwälte haben nun für ihre Mandanten und den BVMI erfolgreich ein weiteres Glied in der „Verteilungskette“ des BitTorrent-Netzwerks erfolgreich in Anspruch genommen, nämlich die Betreiber der „Tracker“ bzw. ihre Hostprovider. Trackerbetreiber wie openbittorrent.com geben sich nach außen als neutral. Sie verweisen darauf, dass sie weder die Inhalte selbst, noch die zugehörigen .torrent-Dateien speichern und auch keine Suchfunktion anbieten. Überdies bestehe schon technisch keine Möglichkeit, die Verteilung bestimmter Inhalte zu verhindern. Eine im Jahr 2009 in Schweden durch die Filmindustrie anhängig gemachte Klage gegen den Provider von OpenBitTorrent scheiterte.

Nunmehr ist es jedoch gelungen, eine rechtliche Verantwortlichkeit der Trackerbetreiber und ihrer Hostprovider zu etablieren. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Institut der Störerhaftung. Danach trifft eine Haftung jeden Dritten, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt. Dies ist für den Tracker-Betreiber und seinen Hostprovider zu bejahen. Denn ohne den Tatbeitrag des Trackers könnten Uploader und Download nicht miteinander in Verbindung treten, was das Herunterladen geschützter Inhalte erheblich erschweren würde. Und ohne die Bereitstellung des Speicherplatzes und die Anbindung an das Internet, die der Hostprovider vornimmt, könnte der Tracker Downloadern keine Quellen vermitteln.

LG HH: Provider muss Auskunft über seine Kundendaten erteilen

Entgegen der Behauptung einiger Trackerbetreiber ist es diesen sehr wohl möglich, Rechtsverletzungen zu verhindern. Denn die eingesetzte Software sieht den Betrieb einer „Blacklist“ vor, also einer Liste gesperrter Inhalte, die anhand ihres Hash-Wertes eindeutig identifiziert werden.

Mit diesem Ansatz forderten Rasch Rechtsanwälte zunächst die Betreiber der drei größten Tracker der Welt, die mehr als 2 Milliarden Verbindungen täglich verwalteten, zur Sperrung geschützter Inhalte ihrer Mandanten auf. Als diese nicht reagierten, nahm die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte den Hostprovider der Tracker als Störer in Anspruch. Dieser setzte seinen Kunden eine Frist zur Sperrung der Torrents auf ihrem Tracker. Als auch diese Frist ergebnislos ablief, schaltete der Hostprovider die Server seiner Kunden vollständig ab. Andernfalls hätte der Hostprovider seine Privilegierung nach § 10 TMG verloren und selbst auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz gehaftet.

Der Hostprovider weigerte sich zunächst jedoch, Auskunft über die Identität seiner Kunden zu erteilen. Im Rahmen eines von Rasch Rechtsanwälte geführten Gerichtsverfahrens hat daher das Landgericht Hamburg (Az. 310 O 11/15) den Provider verpflichtet, Auskunft über seinen Kunden zu erteilen. Diesem drohen nun zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber und ein Strafverfahren.

Ausblick:

Da - wie zu erwarten war – kleinere Tracker versuchen, die Last zu übernehmen, die durch die Schließung der drei größten Tracker entstanden ist, wird die Kampagne nun gegen diese Tracker und deren Hostprovider fortgesetzt. Ein von einem Deutschen betriebener Tracker wurde in diesem Zusammenhang bereits am 31.03.2015 abgeschaltet, nachdem Rasch Rechtsanwälte ihn angeschrieben hatten.


Update vom 13.11.2015:


Der Tracker „Demonii“ hat sich nach Schließung der drei ehemals größten Tracker als neuer „Marktführer“ etablieren können. Er hat zuletzt über 70 Millionen Nutzer miteinander verbunden und dabei massiv zu Urheberrechtsverletzungen beigetragen.

Rasch Rechtsanwälte konnten Anfang des Jahres erreichen, dass der Betreiber von „Demonii“ mehrere 10.000 rechtsverletzende Torrents auf seinem Tracker sperrte. Da die Eindämmung von Rechtsverletzungen offensichtlich nicht im Interesse des Betreibers lag, wechselte er den Hostprovider und ignorierte weitere Aufforderungen zur Sperrung von Torrents.

Daraufhin erwirkten Rasch Rechtsanwälte am Landgericht Hamburg eine auf Unterlassung gerichtete einstweilige Verfügung gegen den neuen Hostprovider des Trackerbetreibers, der seinen Sitz in England hatte. Am heutigen Tage wurde der „Demonii“ Tracker nunmehr abgeschaltet. Berichten zufolge gibt es Verbindungen zwischen dem Betreiber von Demonii und den Webseiten „Yify Torrents (Yts.to)“ und „PopCorn Time“, zu denen wir hier berichteten.

Das BitTorrent-Netzwerk ist mit dem Wegfall des größten Trackers erheblich geschwächt worden. Das Verfahren zeigt einmal mehr, dass die konsequente Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen möglich ist, auch über die Grenzen Deutschlands hinaus.

Von: Rechtsanwalt Mirko Brüß

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