Aktuelle Beiträge
LG Köln: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nach den Grundsätzen der Haushaltsvorstandshaftung auf Schadensersatz
Der Inhaber eines Internetanschlusses kann für die Rechtsverletzung seiner minderjährigen Stieftochter nach den Grundsätzen der Haushaltsvorstandshaftung verantwortlich sein, nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln vom 24.01.2013 (Az. 14 O 313/12).
Anmerkung zu: LG München I, Urteil vom 09.08.2012, Az.: 7 O 26557/11
Das Landgericht (LG) München I hat dem Internet-Videorecorderdienst „Save.tv“ mit der Entscheidung vom 09.08.2012 (Az.: 7 O 26557/11) verboten, Fernsehsendungen der ProSiebenSat.1 Media AG zu speichern und seinen Kunden zugänglich zu machen (§§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt., Nr. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 16, 19 a UrhG).
LG Frankfurt am Main: Betreiber eines Sharehosters zur Auskunftserteilung über Rechtsverletzer verpflichtet
Ist ein Sharehoster verpflichtet, Auskunft über die persönlichen Daten eines „Uploaders“ zu erteilen? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht (LG) Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 08.11.2011 (Az.: 2-03 O 484/11) befasst.
OLG Rostock: Zuständigkeit einer Urheberrechtsabteilung auch beim Streit um Ansprüche aus Vergleichsvertrag gegeben
Die Urheberrechtsabteilung eines Amtsgerichts ist auch bei einem Rechtsstreit um Zahlungen aus einer Urheberrechtsverletzung funktionell zuständig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Rostock mit einer Entscheidung vom 17.01.2013 (Az.: 2 UH 1/12; 5 C 247/12, AG Ludwigslust) klargestellt hat.
LG München I: ProSiebenSat.1 gewinnt in der ersten Instanz Rechtsstreit um Online-Videorekorder
Der Internetdienst Save.TV ist nicht berechtigt, Fernsehsendungen der ProSiebenSat.1 Media AG über seinen „Online-Videorekorder“ aufzunehmen, im Wege der Datendeduplizierung zu speichern und seinen Kunden für einen späteren Abruf zugänglich zu machen. Dies hat das Landgericht (LG) München I mit einem Urteil vom 09.08.2012 (Az.: 7 O 26557/11) entschieden.
BGH: „Biomineralwasser“ – gemilderte Auswirkungen der TÜV-Entscheidung für das Wettbewerbsrecht
Der Streitgegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage kann als einheitliche Verletzungshandlung mehrere Rechtsverletzungen umfassen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil zum „Biomineralwasser“ vom 13.09.2012 (Az.: I ZR 230/11) entschieden und „Entwarnung“ zu möglichen praktischen Folgen aus der TÜV-Entscheidung (Az.: I ZR 108/09) gegeben. Die Bezeichnung eines natürlichen Mineralwassers als „Biomineralwasser“ ist zudem keine irreführende Werbung.
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