29.03.2019

Abmahnung für Fotograf Dirk Vonten durch Pixel Law Rechtsanwälte

Uns liegt eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die kommerzielle Nutzung eines Fotos des Fotografen Dirk Vonten auf einer Website vor.

Der Fotograf macht geltend, unsere Mandantin habe das Foto unberechtigt auf ihrer Website verwendet und gegen die Pflicht zur Urheberbenennung aus § 13 UrhG verstoßen. Durch seine Rechtsanwälte fordert er einen Gesamtbetrag von 1.033,64 Euro, der sich aus 650,34 Euro (brutto) Anwaltsgebühren, 300 Euro Schadenersatz sowie 83,30 Euro Dokumentations- und Sicherungskosten zusammensetzt. Außerdem lässt der Fotograf unsere Mandantin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Für den Fall, dass nicht innerhalb der gesetzten Frist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung eingeht, werden gerichtliche Schritte angedroht. Wir haben Zweifel daran, ob die Abmahnung berechtigt ist. Denn unsere Mandantin konnte im konkreten Fall nachweisen, dass sie das betreffende Foto seinerzeit über die Stock-Agentur Fotolia (jetzt: Adobe Stock) lizenziert hatte. Über Fotolia konnte auch eine Erlaubnis zur Unterlizenzierung eingeholt werden. Wir empfehlen daher, ähnliche Foto-Abmahnungen innerhalb der vom Anspruchsteller gesetzten Frist vor einer Reaktion durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen.

Update 02.05.2019: Weitere Abmahnung gegen lizenzierten Nutzer

Mittlerweile liegt uns ein weiteres Abmahnschreiben der Anwälte für Dirk Vonten vor. Auch in diesem Fall konnte unsere Mandantin belegen, dass sie eine Lizenz für das Foto über Fotolia erworben hat. Wir haben daher die Gegenseite zur Tragung der Kosten für die Forderungsabwehr aufgefordert. Diese Kosten einzufordern, kann in ähnlichen Fällen auch aus dem Gesichtspunkt einer (form-) unwirksamen Abmahnung erfolgversprechend sein, wenn das Abmahnschreiben - wie voraussichtlich in dem Fall unserer Mandantin - formale Mängel aufweist.

Von: Rechtsanwalt Martin Bolm, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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